Strafrecht

Fachanwältin für Strafrecht, Frau Manuela Löwinger, steht unseren Mandanten im Strafrecht zur Seite.

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Der Kontakt mit der Strafverfolgungsbehörde ist regelmäßig mit einem erheblichen Eingriff in die persönlichen Rechte verbunden, der einen zumeist unvorbereitet und unvermittelt trifft. Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Festnahme, Telefonüberwachung, polizeiliche Vernehmungen, Das Bedürfnis, sich schnell als möglich zu entlasten führt oftmals zu unüberlegten und vorschnellen Reaktionen des Betroffenen, die später nur schwer zu beseitigen sind. Es ist daher stets ratsam bereits im Rahmen des ersten Kontakts mit den Strafverfolgungsbehörden (vor der ersten Vernehmung als Beschuldigter oder bei der Hausdurchsuchung) einen Strafverteidiger hinzuzuziehen.

 

Im Rahmen des ersten vertraulichen Verteidigergesprächs wird Sie unsere Fachanwältin für Strafrecht über Ihre Rechte als Beschuldigter aufklären. Ob Sie beispielsweise von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen oder vielmehr Angaben zur Sache tätigen sollten, entscheidet unsere Fachanwältin für Strafrecht individuell und situationsabhängig in einem ruhigen Gespräch gemeinsam mit Ihnen. 

 

In der Haftsituation informieren wir Sie schnell und zuverlässig über die weiteren Schritte und nehmen auch in Absprache mit Ihnen persönlichen Kontakt zu Ihren Familienangehörigen auf, denen wir bei organisatorischen Fragen während des Verfahrens gerne beratend zur Seite stehen.  

 

Ist gegen Sie Anklage erhoben worden, wird unsere Fachanwältin für Strafrecht gemeinsam mit Ihnen Ihre Verteidigungsstrategie entwickeln, gegebenenfalls auch bereits mit Blick auf eine mögliche künftige Strafvollstreckung.

In den Bereichen des Wirtschafts-, Insolvenz- und Steuerstrafrechts unsere Fachanwältin für Strafrecht Manuela Löwinger Ihre Verteidigung nicht nur in jeder Lage eines Strafverfahrens, darüber hinaus gehört auch die präventive Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken zu unserem Leistungsspektrum.